Gremien und Konferenzen

 

Die Schülervertretung

Die Schülervertretung setzt sich aus den 32 Klassensprecher*innen und den Oberstufensprecher*innen der Q1 bzw. Q2 sowie der Q3 bzw. Q4 zusammen. Sie ist die gesetzlich legitimierte Vertretung aller Schüler*innen einer Schule. Ihr steht der Vorstand der SV vor, der die Sitzungen einberuft, leitet, die Arbeit organisiert und die SV nach außen gegenüber den Lehrkräften, den Eltern, der Schulleitung und den Schulbehörden vertritt.

 


Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste und wichtigste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Die Schulkonferenz steht nach dem Schulgesetz sogar über dem*der Schulleiter*in. Die Schulkonferenz besteht aus 14 Personen, davon 13 stimmberechtigten: Dem Schulleiter, vier Schülervertreter*innen, vier Lehrkräften und vier Elternvertreter*innen. Darüber hinaus gehört der Schulkonferenz ein externes Mitglied an, welches eine beratende Funktion wahrnimmt.

 

Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit über:

a)    Unterrichtszeiten, die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,

b)    die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen und die Rahmenbedingungen von Schüleraustauschen und Klassen- bzw. Kursfahrten,

c)    Werbung an der Schule,

d)    Studientage,

e)    Raumkonzepte,

f)     die Errichtung eines Lernmittelfonds,

g)    Finanzpläne der Schule

h)    und das Inkrafttreten der Haus- sowie der Schulordnung.

 

Mit einer 2/3-Mehrheit entscheidet sie über:

a)    das Schulprogramm,

b)    das Evaluationsprogramm der Schule,

c)    Aufnahmekriterien bei Übernachfrage,

d)    Grundsätze über den Umfang von Hausaufgaben,

e)    Abweichungen vom Stundenplan,

f)     die Umwandlung in eine andere Schulart (z.B. eine ISS)

g)    sowie das Ersetzen von Zeugnissen.

 

Im Einvernehmen der zuständigen Schulbehörde entscheidet die Schulkonferenz mit 2/3-Mehrheit über die Namensgebung der Schule und die Dauer der Schulwoche.

Auch bei der Bestellung der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung gibt die Schulkonferenz ein Votum/Vorschlag ab.

 


Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (GK) ist das Gremium aller Lehrkräfte und des Pädagogischen Personals der Schule. Sie befasst sich mit internen Fragen des Kollegiums und den alltäglichen Fragen der Schule. Sie berät über die Anträge der Fachkonferenzen, diskutiert über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und berät über die kontinuierliche Entwicklung der Schule. Sie wird vom Schulleiter einberufen und geleitet.

 


Die Gesamtelternvertretung

Die Gesamtelternvertretung (GEV) ist die Vertretung aller Eltern der Schule. Sie setzt sich aus den einzelnen Klassenelternsprecher*innen und den Elternvertreter*innen der Oberstufe zusammen. Sie wählt in ihrer ersten Sitzung des Schuljahres einen Vorstand aus vier Personen. Die Gesamtelternvertretung berät über alltägliche Fragen der Schule und bespricht die Anliegen der Elternschaft.

 


Fachkonferenzen

Zu allen Fächern der Schule werden Fachkonferenzen gebildet. Sie setzten sich aus den Fachlehrer*innen des jeweiligen Fachs zusammen. Die Fachkonferenzen werden von den Fachbereichsleitungen einberufen und geleitet. In den Fachkonferenzen diskutieren die Fachbereiche über die Bestellung von neuen Unterrichtsmaterialien, Anträgen an die Gesamtkonferenz und weitere fachinterne und -spezifische Fragen und Regelungen.

 


Bezirksausschüsse

In jedem Bezirk von Berlin werden vier Bezirksausschüsse gebildet: Der Bezirksschülerausschuss, der Bezirkselternausschuss, der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals und der Bezirksschulbeirat. Diese setzten sich für die jeweilige Gruppe auf Bezirksebene ein. Der Bezirksschulbeirat ist das gemeinsame Gremium von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften zur Interessensvertretung der, am Schulleben teilhabenden, Personen und zur Beratung der bezirklichen Schulbehörden.

 


Landesausschüsse

Auch auf Landesebene gibt es vier Ausschüsse: den Landesschülerausschuss, den Landeselternausschuss, den Landesausschuss des pädagogischen Personals und den Landesschulbeirat. Diese setzten sich für die Interessen der jeweiligen Gruppe auf Landesebene ein. Der Landesschulbeirat setzt sich aus Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften zusammen und berät die Senatsverwaltung. Der Landesschülerausschuss delegiert außerdem Landesschülervertrer*innen in die Bundesschülerkonferenz. 

nach oben