"Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und üben die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus."
(§83, Abs. 2, SchulG Berlin)
Wir setzten uns für unsere gemeinsamen Rechte ein, gestalten und planen Projekte für und mit euch und sind für die Kommunikation zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schulbehörden und uns Schüler*innen zuständig.
Bild 2 Quelle: Landesschülerausschuss Berlin, verfügbar unter: https://lsaberlin.de/allgemeine-uebersicht/ (siehe auch: "Allgemeine Gremienübersicht")
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