Sitzungen der Gesamtelternvertretung
| 1. Sitzung | 30.09.2026 | 18:00 Uhr | Raum 300 | die Einladung erfolgt durch die Schulleitung |
| 2. Sitzung | Termin folgt | - | - | Einladung folgt durch den GEV-Vorstand |
| 3. Sitzung | Termin folgt | - | - | Einladung folgt durch den GEV-Vorstand |
Alle KlassenelternsprecherInnen sind automatisch Mitglied der Gesamtelternvertretung.
Gemäß SchulG Berlin(§ 90) lädt die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein; einem Antrag auf Einberufung ist zu entsprechen, wenn er von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter gestellt wird.
Für die erste Sizung im Schuljahr lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine neu gebildete Elternvertretung spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr ein.
Teilnahme des GEV-Vorstand an Veranstaltungen der Schule ud extern
Der GEV-Vorstand ist regelmäßig bei den Highlights an unserer Schule dabei – zum Beispiel beim Elternfrühstück der neuen 7. Klassen, beim Weihnachtsbasar oder am Tag der offenen Tür.
Warum wir das machen? Weil uns der Austausch zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitung am Herzen liegt. Bei diesen Gelegenheiten können wir direkt ins Gespräch kommen, Fragen beantworten, Anregungen aufnehmen und die Arbeit der Elternvertretung transparent machen.
So möchten wir dazu beitragen, dass sich alle an unserer Schule willkommen und gut informiert fühlen. Der GEV-Vorstand versteht sich dabei als Bindeglied und Ansprechpartner für alle – für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die Schulleitung gleichermaßen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, das Schulleben aktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln.
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> Oberschulmesse |
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10.11.2026 |
Jährlich veranstalten die Bezirke informationsveranstaltungen, auf denen sich die Schulen der Bezirke interessierten Eltern vorstellen. Die GEV ist mit Vertretern der Schule vor Ort und freut sich auf unsere zukünftigen SchülerInnen und deren Eltern. |
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